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Samstag, 04.09.2010


Nominierung von Arbeitgebervertretern:

Nach gesetzlichem Auftrag nominieren wir Unternehmer und leitende Angestellte u.a. als

  • ehrenamtliche Richter für die Arbeits- uns Sozialgerichte,
  • Arbeitgebervertreter für die Selbstverwaltungsorgane der Arbeitsverwaltung, Ortskrankenkassen und der Landesversicherungsanstalt,
  • Arbeitgebervertreter für verschiedene Schulträger und
    -ausschüsse,
  • Mitglieder für die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer.

Wir besetzen diese Ehrenämter mit profilierten Repräsentanten der Unter-nehmerschaft unserer Region.