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Nominierung von Arbeitgebervertretern:
Nach gesetzlichem Auftrag nominieren wir Unternehmer und leitende Angestellte u.a. als
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ehrenamtliche Richter für die Arbeits- uns Sozialgerichte,
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Arbeitgebervertreter für die Selbstverwaltungsorgane der Arbeitsverwaltung, Ortskrankenkassen und der Landesversicherungsanstalt,
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Arbeitgebervertreter für verschiedene Schulträger und -ausschüsse,
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Mitglieder für die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer.
Wir besetzen diese Ehrenämter mit profilierten Repräsentanten der Unter-nehmerschaft unserer Region. |